Branchenwechsel: Das müssen Fachkräfte für Arbeitssicherheit wissen
Fachkräfte für Arbeitssicherheit spielen eine zentrale Rolle dabei, Sicherheit und Gesundheit in Unternehmen nachhaltig zu stärken. Sie beraten Betriebe, beurteilen Arbeitsbedingungen, entwickeln Präventionsmaßnahmen und unterstützen Arbeitgeber dabei, gesetzliche Anforderungen zu erfüllen. Wenn eine solche Fachkraft in ein neues Unternehmen oder eine neue Branche wechselt, müssen die fachlichen Voraussetzungen weiterhin sichergestellt sein.
Sie sind Fachkraft für Arbeitssicherheit und wollen unsere Mitgliedsunternehmen betreuen?
Dabei unterstützen wir Sie gerne:
Wechselt eine Fachkraft für Arbeitssicherheit in einen Mitgliedsbetrieb, der in der Zuständigkeit der Unfallkasse Rheinland-Pfalz liegt, muss sie nach § 4 Abs. 7 DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ die erforderlichen branchenspezifischen Kenntnisse durch Fortbildung (Lernfeld 6) erwerben. Konkrete Vorgaben und Hinweise bietet die zugehörige Regel.
Die Unfallkasse Rheinland-Pfalz legt den Umfang der für sie noch ausstehenden Fortbildung fest und berücksichtigt dabei bereits Ihre vorhandenen Kompetenzen.
Haben Sie Fragen, dann wenden Sie sich doch gerne persönlich an uns.
Ihre Ansprechperson:
Sandra Sibus
Telefon: 02632 960 1500
E-Mail: praevention@ukrlp.de