Branchenwechsel Fachkraft für Arbeitssicherheit
Sie sind Fachkraft für Arbeitssicherheit und wollen unsere Mitgliedsunternehmen betreuen?
Dabei unterstützen wir Sie gerne:
Wechselt eine Fachkraft für Arbeitssicherheit in einen Mitgliedsbetrieb, der in der Zuständigkeit der Unfallkasse Rheinland-Pfalz liegt, muss sie nach § 4 Abs. 7 DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ die erforderlichen branchenspezifischen Kenntnisse durch Fortbildung (Lernfeld 6) erwerben. Konkrete Vorgaben und Hinweise bietet die zugehörige Regel.
Die Unfallkasse Rheinland-Pfalz legt den Umfang der für sie noch ausstehenden Fortbildung fest und berücksichtigt dabei bereits Ihre vorhandenen Kompetenzen.
Haben Sie Fragen, dann wenden Sie sich doch gerne persönlich an uns.
Ihre Ansprechperson
Sandra Sibus
Telefon: 02632 960 1500
E-Mail: praevention@ukrlp.de