Karneval im Betrieb: Was beim Versicherungsschutz gilt
Konfetti auf dem Boden, ein schneller Schritt zur Tanzfläche – und schon ist es passiert. Wenn in den Betrieben in Rheinland‑Pfalz an Karneval gefeiert wird, steigt nicht nur die Stimmung, sondern auch das Unfallrisiko. Zwischen Kostümen, Musik und ausgelassener Atmosphäre kann schnell etwas passieren. Umso wichtiger ist es zu wissen, wann Beschäftigte bei Betriebsfeiern gesetzlich unfallversichert sind. Die Unfallkasse Rheinland‑Pfalz (UK RLP) erinnert deshalb an die wichtigsten Regeln für einen sicheren Start in die närrischen Tage.
„Karneval ist ein wichtiger Teil unserer regionalen Kultur, und viele Betriebe nutzen die Gelegenheit, das Miteinander zu stärken. Damit eine Feier aber als Betriebsveranstaltung gilt, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein“, betont Dr. Christoph Heidrich, Geschäftsführer der UK RLP. Versicherungsschutz besteht demnach nur dann, wenn es sich um eine offizielle Veranstaltung des Arbeitgebenden handelt, die allen Beschäftigten offensteht, der Förderung des Betriebsklimas dient und von der Unternehmensleitung oder einer beauftragten Führungskraft begleitet wird. Auch Feiern einzelner Abteilungen können versichert sein, sofern die Unternehmensleitung einverstanden ist und die jeweilige Teamleitung teilnimmt.
Nicht versichert sind dagegen private Feiern im Betrieb und spontane Zusammenkünfte. Ebenso entfällt der Schutz, wenn ein Unfall ausschließlich auf Alkoholkonsum zurückzuführen ist oder wenn der Heimweg privat unterbrochen wird – etwa durch den Besuch einer Kneipe nach der offiziellen Feier. Der direkte Hin‑ und Rückweg zur Veranstaltung ist hingegen grundsätzlich mitversichert.
Werden Familienangehörige, ehemalige Mitarbeitende oder andere Gäste eingeladen, stehen diese nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Die UK RLP empfiehlt Unternehmen, vor Karnevalsfeiern klar zu kommunizieren, ob es sich um eine offizielle Betriebsveranstaltung handelt und wann diese beginnt bzw. endet. Das schafft Sicherheit und sorgt dafür, dass alle die närrischen Tage unbeschwert genießen können.
„Arbeit & Gesundheit“ 1/2026
Ab sofort ist die neue Ausgabe des Magazins für Sicherheitsbeauftragte Arbeit & Gesundheit online. Und das sind die aktuellen Themen:
- Unter Spannung: Beschäftigte bei Freileitungsarbeiten besser vor Stromunfällen schützen
- Sicher aufbewahrt: Worauf es bei der Lagerung von Gefahrstoffen in Werkstätten ankommt
- Geschützt vor Wind und Wetter: Eine neue Technische Regel unterstützt bei Arbeiten im Freien vor UV-Strahlung und Niederschlag
- Zurück ans Steuer: Betriebliche Unterstützung hilft, die Fahrangst nach einem Unfall zu überwinden
- Training mit Kick: Mithilfe von virtueller Realität die Brandschutzübungen erweitern
Stolpern, rutschen, stürzen: Ein Führungsthema
Schnee und Eis, womöglich auch noch Eisregen: Noch bevor der Arbeitstag richtig beginnt, kämpfen sich derzeit viele Beschäftigte über glatte Parkplätze, vereiste Gehwege und schneebedeckte Betriebshöfe. Ein falscher Tritt – und der Tag endet im schlimmsten Fall im Krankenhaus. Gerade jetzt stehen Führungskräfte besonders in der Pflicht: Sie müssen nicht nur für sichere Rahmenbedingungen sorgen, sondern auch aktiv dafür werben, dass Beschäftigte sich umsichtig verhalten und geeignete Schutzmaßnahmen nutzen.
Stolper‑, Rutsch‑ und Sturzunfälle, sogenannte SRS‑Unfälle, zählen rund ums Jahr zu den häufigsten Arbeitsunfällen. Doch wenn Schnee, Eis und Glätte den Arbeitsalltag bestimmen, steigt das Risiko sprunghaft an. Jetzt zeigt sich, wie wichtig eine vorausschauende und verantwortungsbewusste Führung ist, denn viele SRS-Unfälle ließen sich durch gute Organisation, klare Kommunikation und passende Schutzmaßnahmen vermeiden.
Warum SRS‑Unfälle ein echtes Führungsthema sind, welche Verantwortung Unternehmen tragen und wie sich Mitarbeitende – gerade bei Schnee und Eis – wirksam schützen lassen, beschreibt ein Artikel in unserem digitalen Magazin ampel.
Im Einsatz für ein gesundes und sicheres Arbeitsumfeld
Dritte Runde der Zertifikatsreihen „BGM erfolgreich starten“ und „Gesund führen“ erfolgreich abgeschlossen
Gesundheit am Arbeitsplatz ist längst kein „Nice-to-have“ mehr – sie ist ein zentraler Erfolgsfaktor moderner Organisationen. Genau hier setzt der Fachbereich Gesundheit, Kultur und Arbeitsfähigkeit der Unfallkasse Rheinland-Pfalz (UK RLP) an.
Mit dem Abschluss der dritten Runde der Zertifikatsreihen „BGM erfolgreich starten“ und „Gesund führen“ zeigt die UK RLP erneut, wie konsequent sie Sicherheit und Gesundheit in ihren Mitgliedsbetrieben stärkt.
Einfälle gegen Unfälle: Kreativität mit Botschaft
Rheinland-pfälzische Schülerinnen und Schüler werben bei Wettbewerb der Unfallkasse für mehr Achtsamkeit
Bei unserem Mal- und Zeichenwettbewerb „Einfälle gegen Unfälle“ zeigen rheinland‑pfälzische Schülerinnen und Schüler Jahr für Jahr eindrucksvoll, wie Kunst vor Gefahren warnen kann. Auch bei der diesjährigen Ausgabe entstanden Tausende Bilder voller Ideen und klarer Botschaften.
Die Preisverleihung würdigte nicht nur die besten Werke, sondern auch das Engagement der jungen Künstlerinnen und Künstler sowie ihrer Lehrkräfte.
Sicherheit im Straßenunterhaltungsdienst im Blick
Präventionskonzept „Risiko-Sicherheits-Parcours“ startet in Rheinland-Pfalz
Das Betriebspersonal des Landesbetriebs Mobilität Rheinland-Pfalz arbeitet tagtäglich direkt im Verkehr – eine Tätigkeit mit hohen Risiken also.
Mit dem neuen Präventionskonzept „Risiko-Sicherheitsparcours“ werden Mitarbeitende und Führungskräfte künftig gezielt geschult, um Gefahrensituationen sicher zu meistern. Ziel ist es, Unfälle zu vermeiden und die Gesundheit nachhaltig zu schützen.
Überarbeitete DGUV Vorschrift 2 tritt in Kraft
Vorschrift regelt die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung von Unternehmen
Mit der Veröffentlichung zum 1. Dezember 2025 gilt im Zuständigkeitsbereich der Unfallkasse Rheinland-Pfalz die überarbeitete DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit“. Mit der Neufassung wird die bisherige Regelung von 2011 abgelöst und an aktuelle Entwicklungen angepasst.
Die Grundlage bildet die bundesweit gültige Musterfassung, die gemeinsam von Berufsgenossenschaften, Unfallkassen, Sozialpartnern, Bund, Ländern und relevanten Fachverbänden erarbeitet wurde. Die bisherige Fassung von 2011 beinhaltete sowohl rechtsverbindliche als auch empfehlende Formulierungen. Die neue Fassung beschränkt sich auf den verpflichtenden Vorschriftenteil und konnte deshalb deutlich kürzer gefasst werden. Um die Anwenderfreundlichkeit zu verbessern, wurden Erläuterungen und ein empfehlender Regelteil in der separaten DGUV Regel 100-002 zusammengefasst.
Ziel der Überarbeitung war es, die DGUV Vorschrift 2 klarer zu strukturieren, verständlicher zu formulieren und stärker an die Praxis moderner Betriebe anzupassen. Die Neufassung schafft Transparenz, stärkt die Fachkompetenz und berücksichtigt digitale Möglichkeiten – ein wichtiger Schritt für sichere und gesundheitsgerechte Arbeitsbedingungen.
Die wesentlichen Neuerungen im Überblick
Kleinbetriebsmodell ausgeweitet: In der DGUV Vorschrift 2 werden weiterhin zwei Modelle der Regelbetreuung genannt. Die Grenze zwischen beiden Betreuungsmodellen wurde jedoch von 10 auf 20 Beschäftigte angehoben. Damit wurde eine bereits bekannte Orientierung aus anderen Bereichen des Arbeitsschutzes übernommen.
Redaktionelle Vereinfachungen:
- Die Berechnung der Beschäftigtenzahlen für die Zuordnung zu einem Betreuungsmodell ist nun direkt in der Vorschrift geregelt; Teilzeitkräfte werden weiterhin anteilig berücksichtigt.
- Begriffe sind einheitlich definiert: „Grundbetreuung“ bezeichnet künftig nur noch die Regelbetreuung für Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten.
- Bei der Aufteilung der Zeiten auf die Betriebsärztin oder den Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist in der Grundbetreuung weiterhin ein Mindestanteil von 20 Prozent für jeden dieser Leistungserbringer gefordert. Entfallen ist die bisher ergänzende Forderung, dass für Betriebe der Gruppe III nicht weniger als 0,2 Stunden pro Beschäftigten angesetzt werden dürfen.
- Das „Unternehmermodell“ als alternatives Betreuungsmodell entfällt im Bereich der Unfallkassen.
Erweiterte Qualifikationen: Neu zugelassen als Voraussetzung für die Ausbildung zu Fachkräften für Arbeitssicherheit sind Absolventinnen und Absolventen von Studiengängen wie Chemie, Physik, Biologie, Humanmedizin, Ergonomie, Arbeits- und Organisationspsychologie, Arbeitshygiene oder Arbeitswissenschaften.
Dokumentation von Fortbildungen: Tätigkeitsberichte müssen künftig auch Nachweise über absolvierte Fortbildungen enthalten. Damit wird sichergestellt, dass Beratende stets über aktuelles Fachwissen verfügen.
Einsatz digitaler Technologien: Betreuung bleibt grundsätzlich vor Ort erforderlich. In festgelegten Grenzen dürfen digitale Informations- und Kommunikationstechnologien (Telebetreuung) eingesetzt werden. Das spart Wegezeiten und schont Ressourcen.
Ein Blick hinter Mauern – und über den Tellerrand
Für die Öffentlichkeit ist der Alltag in einer Justizvollzugsanstalt (JVA) eigentlich unsichtbar. Für Wiktoria Marczuk, Auszubildende bei der Unfallkasse Rheinland-Pfalz, öffneten sich aber jetzt die schweren Türen. Gemeinsam mit Markus Schulte, Aufsichtsperson der Unfallkasse, durfte sie einen Tag lang hinter die Kulissen der JVA Rohrbach in Wöllstein blicken.
Was bedeutet es, Verantwortliche für eine Einrichtung zu beraten, in der Freiheit nicht selbstverständlich ist? Wie sieht der Alltag für Mitarbeitende und Inhaftierte aus? Und welche Rolle spielt die Aufsicht dabei?
In einem neuen Artikel in unserem digitalen Magazin ampel nimmt sie uns mit auf ihrem Weg durch die Gittertüren, durch Gespräche und neue Perspektiven.
Große Bühne für große Leistungen
Rheinland-Pfalz ehrt seine erfolgreichsten Schulsportteams
Mit einer festlichen Veranstaltung im Forum Sport am Sitz der Unfallkasse Rheinland-Pfalz in Andernach hat das Ministerium für Bildung Rheinland-Pfalz gemeinsam mit seinen langjährigen Partnern – der Unfallkasse Rheinland-Pfalz, dem Sparkassenverband Rheinland-Pfalz und dem Landessportbund Rheinland-Pfalz – die erfolgreichsten rheinland-pfälzischen Schulteams des Jahres 2025 ausgezeichnet. Die Ehrung mit Showacts und einem Überraschungsgast war dabei nicht nur eine Gratulation für sportliche Höchstleistungen, sondern auch ein herzliches Dankeschön an alle, die diese Erfolge möglich gemacht haben.
Unsere Seminare für 2026: Jetzt anmelden und Zukunft gestalten!
Als Unfallkasse Rheinland-Pfalz setzen wir uns dafür ein, dass Sicherheit und Gesundheit in Bildungseinrichtungen, in Verwaltungen und im Ehrenamt nicht nur erhalten, sondern aktiv gestaltet werden. Prävention ist dabei unser Schlüssel, Qualifizierung unser Werkzeug. Denn nur wer gut informiert und kompetent ist, kann Risiken erkennen, ihnen vorbeugen und eine Kultur der Achtsamkeit und Zusammenarbeit fördern.
Digitalisierung, Fachkräftemangel, psychische Belastungen und neue Formen der Zusammenarbeit – das alles sind keine Randthemen mehr, sondern zentrale Fragen an alle, die Verantwortung tragen. Umso wichtiger ist es, vorbereitet zu sein. Mit unseren Seminaren für das Jahr 2026 bieten wir Ihnen genau das: fundiertes Wissen, praxisnahe Impulse und einen Raum für Austausch und Weiterentwicklung.
Unser Themenspektrum greift die Herausforderungen der Zeit auf: Wir thematisieren psychische Gesundheit und Resilienz, sprechen über moderne Arbeitsschutzorganisation, über Bewegung als präventives Element und über die Gestaltung einer wertschätzenden und kooperativen Arbeitskultur. Dabei bleiben wir aber nicht bei der Theorie, sondern nehmen vor allem die praktische Umsetzung in den Blick: Wie kann ich in meinem Arbeitsumfeld Veränderungen anstoßen? Wie gelingt Kommunikation auf Augenhöhe? Und wie kann ich andere für Sicherheit und Gesundheit begeistern?
Unsere Veranstaltungen dienen dabei mehr als nur der Wissensvermittlung. Sie sind Orte der Begegnung – mit Expertinnen und Experten, mit Kolleginnen und Kollegen, mit Menschen, die ganz ähnliche Fragen bewegen. Der Austausch steht im Mittelpunkt, denn gemeinsam geht vieles leichter. Und wer sich vernetzt, kann auch über den eigenen Bereich hinaus Wirkung entfalten.
Neugierig geworden? Dann entdecken Sie unser neues Seminarprogramm und gestalten Sie aktiv mit, wie Sicherheit und Gesundheit in Ihrer Organisation gelebt werden.
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Um datenschutzkonform und sicher mit personenbezogenen Daten umzugehen, hat die Unfallkasse ihr Datenschutzkonzept der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) vom 25. Mai 2018 angepasst. Sie unterstützt den sicheren Umgang mit persönlichen Daten und stärkt den Datenschutz vor allem auch mit Blick auf die Nutzung des Internets. Hier erfahren Sie mehr zum Thema Datenschutz.
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