Direkt zum Inhalt der Seite springen
Haupt und Nebengebäude der UK RLP, vorne die Anfahrt mit Kreisverkehr zum Wenden. Rechts der Haupteingang mit einem verglasten Vordach, darüber das Unfallkassen-Logo auf der Wand.

Arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung

Warum ist die Betreuung durch Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit gesetzlich vorgeschrieben und wie profitiert Ihr Betrieb davon?

Stand: 30.11.-0001

Unternehmerinnen und Unternehmer tragen die Verantwortung für Sicherheit und Gesundheit im Betrieb. Eine professionelle Betreuung durch Betriebsärztinnen und -ärzte (BAs) sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit (SiFas) unterstützt die Unternehmensleitung dabei wirkungsvoll: Sie trägt dazu bei, Risiken zu minimieren, sichere Arbeitsbedingungen zu gestalten und die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen. Davon profitieren auch die Betriebe selbst: Arbeitsprozesse werden effizienter, Ausfallzeiten verringert und qualifizierte Fachkräfte langfristig gebunden.

Während SiFas vor allem sicherheitstechnische Fragestellungen bearbeiten, liegt der Schwerpunkt bei BAs auf arbeitsmedizinischen Aspekten. In vielen Aufgabenfeldern überschneiden sich ihre Zuständigkeiten aber, sodass ihre enge Zusammenarbeit eine wesentliche Voraussetzung für wirksame Prävention ist.

Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dazu, Betriebsärztinnen und -ärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen. Ergänzend gelten das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die DGUV Vorschrift 2 Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit, die den Umfang und die Inhalte der Betreuung konkretisiert.

Fachkräfte für Arbeitssicherheit (SiFas) unterstützen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie der Unfallverhütung. Grundlage hierfür ist das ASiG. Ziel ist es, sichere und gesundheitsgerechte Arbeitsbedingungen zu schaffen, Arbeitsunfälle zu vermeiden und den betrieblichen Arbeitsschutz nachhaltig zu stärken.

Zu den wesentlichen Aufgaben gehören:

  • Beratung bei der Planung, Gestaltung und Organisation sicherer Arbeitsplätze, Arbeitsstätten und Arbeitsverfahren
  • Ermittlung von Gefährdungen sowie Mitwirkung an Gefährdungsbeurteilungen und der Entwicklung geeigneter Schutzmaßnahmen
  • Unterstützung bei der Umsetzung gesetzlicher Arbeitsschutzanforderungen (einschließlich Betriebsbegehungen), bei Unterweisungen und der Auswahl geeigneter Arbeitsmittel und persönlicher Schutzausrüstung
  • Analyse von Arbeitsunfällen und Beinaheereignissen
  • Zusammenarbeit mit Betriebsärztinnen und -ärzten, Führungskräften, Sicherheitsbeauftragten und Unfallversicherungsträgern zur kontinuierlichen Verbesserung von Sicherheit und Gesundheit im Betrieb

SiFas übernehmen keine Unternehmerverantwortung. Sie beraten unabhängig und fachkundig, damit Sicherheit und Gesundheitsschutz frühzeitig in betriebliche Entscheidungen und Arbeitsprozesse integriert werden können.

Betriebsärztinnen und Betriebsärzte (BAs) unterstützen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in allen Fragen des arbeitsmedizinischen Gesundheits- und Arbeitsschutzes. Grundlage ist auch hier das ASiG. Ziel ist es, arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren frühzeitig zu erkennen, die Gesundheit der Beschäftigten zu fördern und Erkrankungen vorzubeugen.

Zu den wesentlichen Aufgaben gehören:

  • Beratung zu arbeitsmedizinischen, ergonomischen und gesundheitlichen Fragestellungen sowie zur Gestaltung gesundheitsgerechter Arbeitsbedingungen
  • Mitwirkung bei der Gefährdungsbeurteilung, der Organisation der Ersten Hilfe und der Entwicklung geeigneter Präventionsmaßnahmen
  • Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge sowie Beratung zu arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und individuellen Schutzmaßnahmen
  • Zusammenarbeit mit Fachkräften für Arbeitssicherheit, Führungskräften und weiteren Beteiligten zur kontinuierlichen Verbesserung von Sicherheit und Gesundheit im Betrieb

BAs übernehmen keine Unternehmerverantwortung. Sie beraten unabhängig und fachkundig, damit Gesundheitsschutz frühzeitig in betriebliche Entscheidungen und Arbeitsprozesse integriert wird und die Gesundheit der Beschäftigten langfristig erhalten bleibt.

Fachkräfte für Arbeitssicherheit (SiFas) und Betriebsärztinnen und Betriebsärzte (BAs) ergänzen sich mit ihrer jeweiligen Fachkompetenz und bilden gemeinsam die Grundlage für einen wirksamen Arbeits- und Gesundheitsschutz. Während SiFas technische, organisatorische und sicherheitsbezogene Risiken beurteilen, bringen BAs ihre arbeitsmedizinische Expertise ein und bewerten gesundheitliche Auswirkungen auf die Beschäftigten.

Durch die enge Zusammenarbeit können Gefährdungen ganzheitlich erkannt, geeignete Schutzmaßnahmen entwickelt und gesetzliche Anforderungen effektiv umgesetzt werden. Auf diese Weise lassen sich Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Erkrankungen vermeiden und sichere und gesundheitsgerechte Arbeitsbedingungen nachhaltig gestalten.

Die Zusammenarbeit für Sicherheit und Gesundheit im Betrieb ist auch im Arbeitsschutzausschuss (ASA) nach dem ASiG von großer Bedeutung. Dort beraten Arbeitgebende, SiFas, BAs und weitere Verantwortliche regelmäßig über aktuelle Arbeitsschutzthemen, Gefährdungsbeurteilungen, Unfallgeschehen, Präventionsmaßnahmen und Verbesserungsmöglichkeiten. Durch die gemeinsame Abstimmung werden Maßnahmen koordiniert, Verantwortlichkeiten geklärt und Sicherheit und Gesundheit im Betrieb kontinuierlich weiterentwickelt.

Eine enge Abstimmung ist insbesondere dann erforderlich, wenn in einer Betriebsstätte mehrere SiFas oder BAs verschiedener Arbeitgeber tätig sind, beispielsweise in gemeinsam genutzten Einrichtungen oder an Schulen. Durch die Koordination der Beteiligten können Schnittstellen geklärt, Schutzmaßnahmen aufeinander abgestimmt und ein einheitliches Niveau von Sicherheit und Gesundheit für alle Beschäftigten gewährleistet werden.

Fachkräfte für Arbeitssicherheit (SiFas) bringen eine fundierte technische oder naturwissenschaftliche Qualifikation und umfassende Berufserfahrung mit. Voraussetzung für die Tätigkeit sind in der Regel ein technischer Berufsabschluss oder ein abgeschlossenes Studium in einem einschlägigen Fachgebiet, kombiniert mit mindestens zwei Jahren praktischer Berufserfahrung. Ein staatlich anerkannter oder von den Unfallversicherungsträgern zugelassener Qualifizierungslehrgang rundet das Profil ab.

Durch die Weiterentwicklung der DGUV Vorschrift 2 steht dieser Weg heute einem breiteren Kreis offen: Neben Sicherheitsingenieurinnen und ‑ingenieuren, Sicherheitstechnikerinnen und ‑technikern sowie Sicherheitsmeisterinnen und ‑meistern können nun beispielsweise auch Absolventinnen und Absolventen der Fachrichtungen Physik, Chemie oder Arbeitswissenschaft als Fachkraft für Arbeitssicherheit tätig werden – vorausgesetzt, sie weisen die erforderliche Fachkunde gemäß § 4 der DGUV Vorschrift 2 nach. In bestimmten Fällen ist zusätzlich eine behördliche Zulassung nötig.

Betriebsärztinnen und Betriebsärzte (BAs) haben eine Facharztanerkennung für Arbeitsmedizin oder eine andere fachärztliche Qualifikation mit der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“. Damit verfügen sie über umfassendes medizinisches und arbeitsphysiologisches Fachwissen, das sie zur optimalen Wahrnehmung ihrer Aufgaben im betrieblichen Gesundheitsschutz befähigt.

Die erforderliche betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung richtet sich nach den individuellen Bedingungen Ihres Unternehmens. Maßgeblich sind hierbei vor allem die Betriebsgröße, die vorhandenen Gefährdungen, die Arbeitsorganisation sowie besondere betriebliche Anforderungen.

Die DGUV Vorschrift 2 verfolgt das Ziel, die Betreuung durch Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit bedarfsgerecht auszurichten. Im Mittelpunkt stehen nicht allein reine Einsatzzeiten, sondern die Qualität und der konkrete Inhalt der Beratungsleistungen.

Die Betreuung setzt sich grundsätzlich aus zwei Bausteinen zusammen:

Die Grundbetreuung

Die Grundbetreuung umfasst die grundlegenden Aufgaben im Arbeits- und Gesundheitsschutz, die unabhängig von den jeweiligen betrieblichen Besonderheiten in jedem Unternehmen erforderlich sind.

Die betriebsspezifische Betreuung

Die betriebsspezifische Betreuung berücksichtigt die individuellen Gegebenheiten Ihres Unternehmens. Sie deckt besondere Gefährdungen, Veränderungen im Betrieb und spezielle Anforderungen ab. Der genaue Umfang richtet sich nach Ihrem tatsächlichen betrieblichen Bedarf.

Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sind auch in Ortsgemeinden zentrale Aufgaben. Ob in der Verwaltung, im Bauhof oder in den Kindertagesstätten: Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister stehen in der Pflicht, eine arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung zu gewährleisten.

Da der Betreuungsbedarf in den Ortsgemeinden meist gering ist, wäre eine eigene Fachkraft für Arbeitssicherheit oder eine eigene Betriebsärztin beziehungsweise ein eigener Betriebsarzt für einzelne Ortsgemeinden weder wirtschaftlich noch organisatorisch sinnvoll. Aus unserer Sicht ist es daher zweckmäßig, dass die Verbandsgemeinde die zentrale Organisation der Betreuung übernimmt. Sie schließt stellvertretend für alle Ortsgemeinden Verträge mit qualifizierten Diensten ab, die über entsprechend ausgebildete Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärztinnen beziehungsweise Betriebsärzte verfügen. Das sichert allen Gemeinden gleichermaßen eine professionelle Betreuung.

Durch die gemeinsame Organisation werden Doppelstrukturen vermieden, Fachwissen gebündelt und ein einheitlich hohes Niveau von Sicherheit und Gesundheit in allen Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde dauerhaft gewährleistet.

Betriebsärztinnen und Betriebsärzte (BAs) sind nicht mit sogenannten Durchgangsärztinnen bzw. Durchgangsärzten (D‑Ärztinnen und D‑Ärzten) zu verwechseln. Während BAs im Auftrag des Arbeitgebers präventiv tätig sind und Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten im Blick haben, behandeln D‑Ärztinnen und D‑Ärzte Arbeits-, Schul‑ und Wegeunfälle im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung. Nur speziell zugelassene Fachärztinnen und Fachärzte für Chirurgie oder Orthopädie mit unfallmedizinischer Zusatzqualifikation dürfen als D‑Arzt oder D‑Ärztin tätig sein. Geeignete D-Ärztinnen und -Ärzte in Ihrer Umgebung finden Sie über das Online-Suchportal der Landesverbände auf der Webseite der DGUV.

Sowohl Fachkräfte für Arbeitssicherheit (SiFas) als auch Sicherheitsbeauftragte (SiBes) leisten einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit und Gesundheit im Betrieb, in der Schule oder Kindertageseinrichtung, unterscheiden sich jedoch in Qualifikation, Aufgaben und Verantwortung.

SiFas verfügen aufgrund ihrer gesetzlich geregelten Ausbildung über besondere Fachkunde im Bereich Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Sie beraten die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber sowie die Beschäftigten in allen Fragen des Arbeitsschutzes. Sie besitzen keine Weisungsbefugnis, tragen aber eine fachliche Verantwortung.

SiBes nehmen in Betrieben eine besondere Rolle ein. Sie unterstützen die Unternehmensleitung ehrenamtlich in Fragen der Sicherheit und Gesundheit, indem sie in ihrem Arbeitsbereich auf Gefahren hinweisen und sicherheitsgerechtes Verhalten fördern. Als vertrauensvolle Ansprechpersonen für ihre Kolleginnen und Kollegen stärken sie das Sicherheitsbewusstsein genau dort, wo die tägliche Arbeit stattfindet.

Sicherheitsbeauftragte leisten einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Arbeitssicherheit und der Gesundheit bei der Arbeit und gehören so zu den zentralen Akteuren im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz.

Weitere Informationen zu den Aufgaben und zur Rolle von Sicherheitsbeauftragten finden Sie auf unserer SiBe-Seite.

Benötigen Sie Hilfe bei der Suche eines passenden Dienstleisters?

Die gesetzlichen Vorgaben stehen fest – doch wie finden Sie die passenden Experten für Ihren Betrieb? Die Unfallkasse Rheinland-Pfalz macht es Ihnen leicht: Wir vermitteln Ihnen einen qualifizierten überbetrieblichen arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Dienst (VASD). Über dieses Netzwerk erhalten Sie schnellen Zugang zu externen SiFas und BAs, um die Betreuung in Ihrem Unternehmen rechtssicher aufzustellen.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Externe Dienstleistung für Arbeitssicherheit (VASD)-Seite.

Bei Interesse an einer kostenlosen VASD-Mitgliedschaft und bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

E-Mail: praevention@spam protectukrlp.de
Telefon: 02632 960-1500