Was bedeutet Verantwortung im Arbeitsschutz für Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister?
Stand: 16.01.2026Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister in Rheinland-Pfalz leisten ehrenamtlich einen bedeutenden Beitrag für ihre Gemeinden – oft zusätzlich zu ihrem Hauptberuf. Mit der Übernahme dieses Amtes tragen sie nicht nur eine moralische, sondern auch eine gesetzlich verankerte Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeitenden in ihrer Gemeinde.
Im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes und der Unfallverhütungsvorschriften gelten sie als Unternehmerinnen beziehungsweise Unternehmer und haben dabei die gesetzlichen Vorgaben zum Arbeitsschutz zu berücksichtigen. Dass dies kein Hexenwerk ist und wer dabei unterstützen kann, erfahren Sie hier.
Eigenverantwortung – gestärkt durch Unterstützung der Verbandsgemeinde
Die gute Nachricht: Ortsbürgermeister und Ortsbürgermeisterinnen stehen mit ihrer Verantwortung nicht ganz alleine da. Durch vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Verbandsgemeindeverwaltung und anderen Ortsgemeinden lässt sich das Thema „Arbeitsschutz“ deutlich leichter bewältigen.
Entlastung durch Abgabe der Trägerschaft
Gemäß § 67 Abs. 5 der Gemeindeordnung besteht die Möglichkeit, dass einzelne Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde mit deren Zustimmung weitere Selbstverwaltungsaufgaben zur eigenverantwortlichen Wahrnehmung übertragen. In der Praxis betrifft dies häufig die Übertragung der Trägerschaft von Kindertagesstätten auf die Verbandsgemeinde oder die Bildung eines Zweckverbands. Die Hauptverantwortung für die verbleibenden Beschäftigten – etwa Gemeindearbeiter, Reinigungskräfte oder Minijobber – bleibt jedoch weiterhin bei der jeweiligen Ortsgemeinde.
Entlastung durch Beratung und Unterstützung seitens der Verbandsgemeinde
Gemäß § 70 der Gemeindeordnung erhalten die Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister Beratung und Unterstützung durch die Verbandsgemeinde, insbesondere bei der Erarbeitung einer geeigneten Aufbau- und Ablauforganisation.
Im Rahmen der Aufbauorganisation schließt die Verbandsgemeindeverwaltung in der Regel für sich und ihre Ortsgemeinden einen Rahmenvertrag mit einer Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie mit einem Betriebsarzt beziehungsweise einer Betriebsärztin ab. Diese beraten fachlich und unterstützen in Fragen der Sicherheit und Gesundheit. Darüber hinaus leisten sie Hilfestellung bei der gesetzlich vorgeschriebenen Erstellung der Gefährdungsbeurteilung, teilweise auch bei der Durchführung von Unterweisungen sowie im Bereich der arbeitsmedizinischen Vorsorge.
Damit die Abläufe reibungslos funktionieren, müssen Aufgabenverteilung, Kommunikationswege, Entscheidungsstrukturen und Verantwortlichkeiten klar festgelegt sein – etwa bei der Organisation von Prüfungen von Anlagen oder Arbeitsmitteln, der Organisation der arbeitsmedizinischen Vorsorge oder beim Umgang mit erforderlichen Verträgen. In vielen Fällen übernimmt die Verbandsgemeinde diese Aufgaben einschließlich der Vertragsabschlüsse und entlastet damit die Ortsgemeinden, die sich stärker auf die verbleibenden operativen Tätigkeiten konzentrieren können.
Entlastung durch interkommunale Zusammenarbeit
Eine interkommunale Zusammenarbeit – etwa die gemeinsame Nutzung von Arbeitsmitteln, die nicht ständig im Einsatz sind – spart Ressourcen. Dies führt zu geringeren Anschaffungs-, Prüf- und Wartungskosten. Da alle Ortsgemeinden vergleichbare Aufgaben und Herausforderungen haben, kann eine gemeinsame Herangehensweise allen Seiten spürbar helfen. Solche Themen sollten daher regelmäßig im Arbeitsschutzausschusses oder in Dienstbesprechungen mit der Verbandsgemeindeverwaltung aufgegriffen werden – idealerweise gemeinsam und mit einer Stimme, sodass die Interessen der Ortsgemeinden gebündelt vertreten werden.
Wenn Sie Fragen und Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie uns gerne!
Sichere und gesunde Kommune
Die Veranstaltungsreihe für Bürgermeisterinnen, Bürgermeister und ihre Führungskräfte
In unserer Webinarreihe möchten wir Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister sowie Führungskräfte dabei unterstützen, ihrer Verantwortung für die Integration von Sicherheit und Gesundheit in ihrer Kommune gerecht zu werden. Darüber hinaus erhalten sie die Möglichkeit, sich mit Kolleginnen, Kollegen und unseren Expertem auszutauschen.
Chef(innen)sache Sicherheit und Gesundheitsschutz
Was Führungskräfte über Vorschriften und Pflichten wissen sollten
Das Seminar macht Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister sowie Führungskräfte mit ihren Aufgaben und ihrer Verantwortung im Arbeits- und Gesundheitsschutz vertraut. Sie erfahren, wie sich Sicherheit und Gesundheit mit wenig Aufwand in den Arbeitsalltag integrieren lassen. Außerdem stellt sich die Unfallkasse als zentrale Ansprechpartnerin für Bürgermeisterinnen und Bürgermeister vor und zeigt, wie sie Kommunen in Sachen Sicherheit und Gesundheitsschutz unterstützt.